Aufhebung des Besuchsverbots
Besuchsmöglichkeiten nach Aufhebung des generellen Besuchsverbots:
Nach wie vor gelten in der Zeit der Pandemie besondere Regeln beim Besuch Ihrer Angehörigen, Klienten bzw. Freunde. Wir sind in der Verantwortung, zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anders als bisher von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen. Wir sind aber überzeugt, mit den folgenden Regeln dem Einzelnen, Ihnen als Bezugspersonen und der Sicherheit gerecht zu werden.
- Besuche und Heimfahrten sind nach vorheriger Absprache und Abwägen der Risiken in der Regel möglich.
- Besuche in den Wohngruppen und Besuche im Zimmer wollen wir aktuell weiterhin vermeiden.
- Es gelten nach wie vor die Grundregeln:
- Handhygiene einhalten
- möglichst Abstand halten,
- Mund-Nasen-Schutz tragen
- Husten- und Niesetikette einhalten
- Bei einem erneuten Ausbruchsgeschehen oder höheren Fallzahlen in der Umgebung, werden wir die Regeln und Konzepte in Absprache mit den Behörden anpassen.
Teile des Schutz- und Hygienekonzeptes bei Regens Wagner Burgkunstadt, die für Besuche wichtig sind:
- Allgemeines Schutz- und Hygienekonzept
- Fragebogen für Gäste zu Gesundheitsfragen mit Dokumentation der Namen und Besuchszeit
- Risikobewertung für die einzelne Bewohnerin /den einzelnen Bewohner
Folgendes ist bei einem einen Kontakt zu beachten:
- Sprechen Sie mit der Wohngruppe einen Termin und Details des Besuchs ab.
- Bitte bringen Sie einen anliegenden Mund-Nasen-Schutz mit.
- Bei Symptomen, die auf Corona hinweisen, ist leider kein Besuch möglich bzw. muss abgebrochen werden.
- Aufenthalt im Garten, ein Spaziergang, Gaststättenbesuch, Einkauf usw. ist nach einer individuellen Risikobewertung evtl. möglich
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Umsicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sabine Schubert
Burgkunstadt, 30. Juni 2020