Besuchsregelungen
- Der POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden alt sein
- Der Abstrich des PCR-Testes darf höchstens drei Tage vor dem Besuch erfolgt sein.
- In Ausnahmefällen können wir einen POC-Schnelltest vor Ort machen.
Weiterhin ist das Tragen von FFP-2-Mundschutz zwingend erforderlich.
Da die Besuche außerhalb der Wohngruppe und mit einem ausreichenden Schutz- und Hygienekonzept stattfinden, können einer oder mehrere Besucher eines Hausstandes kommen.
Das angefügte Formular ist vor dem Besuch dringend auszufüllen, herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Es wird zudem darum gebeten, Ihren Besuch in der Wohngruppe voranzumelden.
Die Besuche können nur außerhalb der Wohngruppe stattfinden.
Das Verlassen des Grundstückes ist möglich.
Bitte halten Sie den Mindestabstand ein.
Denken Sie an Händedesinfektion und das Einhalten der Hygienemaßnahmen.
Das Tragen einer FFP-2-Maske ist zwingend erforderlich. Es ist vorgesehen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen zeitnah FFP2-Masken über die Landratsämter für Angehörigenbesuche bekommen.