"Teilhabe- jetzt erst Recht!"

Kundgebung zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist ein geplantes Gesetz, das die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt. Dadurch sollen die derzeitigen rechtlichen Regelungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention reformiert, aus der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Das Bundesteilhabegesetz soll noch im Jahr 2016 im Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Ziel ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Im aktuellen Gesetzentwurf stehen aber noch viele Regelungen, die aus Sicht der Fachverbände und der Betroffenen keinesfalls akzeptiert werden können, da sie zu Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung führen würden.

Am vergangenen Montag, dem 7. November 2016 haben drei Fachverbände für Menschen mit Behinderung, nämlich der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen sowie der Bundesverband der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP)  zu einer Kundgebung in Berlin unter dem Motto „TEILHABE – jetzt erst Recht!“ aufgerufen und ihre Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz an die Politikerin Mechthild Rawert übergeben.

Den weiten Weg nach Berlin scheuten auch die Klienten von Regens Wagner Burgkunstadt nicht! 45 Personen machten sich in den Morgenstunden mit einem Bus und genug Proviant im Gepäck auf, um an der Kundgebung vor dem Reichstag teilzunehmen. Natürlich wurde die Kundgebung mit selbstgestalteten Plakaten und Bannern, auf denen die Kernforderungen deutlich gemacht wurden, begleitet. Allen Anwesenden war es wichtig, sich für ein gutes Bundesteilhabegesetz einzusetzen. Insgesamt waren ca. 5.000 Menschen mit und ohne Behinderung anwesend um auf sich und ihre Bedürfnisse und Rechte aufmerksam zu machen. Sogar Freunde aus der Heimat wurden getroffen, denn die Klienten und Mitarbeiter des Heilpädagogischen Zentrums der Caritas in Lichtenfels waren auch anwesend, um sich für eine Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes stark zu machen.

 Es wurden Beiträge von den genannten Fachverbänden, einer Selbstvertreterin und einem Angehörigen gehört, die sich mit musikalischen Beiträgen abwechselten. In den Vorträgen wurden einige wichtige Themen angesprochen, die im Bundesteilhabegesetz noch nachgebessert werden müssen, wie beispielsweise die freie Wahl der Wohnform von Menschen mit Behinderung. Viele Kritiker befürchten, dass aufgrund verschärfter Kriterien viele Menschen mit Behinderung künftig von der Eingliederungshilfe ganz ausgeschlossen werden. Weil die Pflege vor der Eingliederungshilfe angesiedelt werden soll, könnten Assistenten in der eigenen Wohnung künftig nur noch dann bewilligt werden, wenn sie nicht teurer sind als eine Unterbringung im Heim. Außerdem sollen Menschen mit Behinderung Hilfen zur Freizeitgestaltung nur noch im „Pool“, also in der Gruppe mit anderen Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen dürfen, was wiederum einer selbstbestimmten Lebensgestaltung widerspricht.

Im Anschluss an die Kundgebung nahm Mechthild Rawert von der SPD, stellvertretend für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags die sechs Kernforderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung entgegen. Sie dankte für das Engagement der rund 5000 Teilnehmenden, die aus ganz Deutschland angereist waren. Die Veranstalter sahen sich darin bestätigt, wie wichtig es ist, zu diesem zentralen Gesetzesvorhaben Impulse zu geben und dafür zu kämpfen, dass die Mängel am BTHG beseitigt werden und es für Menschen mit Behinderung ein gutes Gesetz wird.

Die sechs Kernforderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit dem Titel „Teilhabe – jetzt erst Recht! Verschlechterungen verhindern!“ sind unter www.diefachverbaende.de  zu finden.